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Autogas-Suisse ist führender Importeur von Autogas Anlagen und Zubehör. Unser Betrieb hat Autogas / LPG / GPL in der Schweiz salonfähig gemacht.

Autogas-Suisse ist Pionier der Neuzeit auf diesem Sektor. 


Als General Importeur von namhaften Autogas Anlagen, wie Prins NL, Gfi (Teleflex) NL und unserer Hausmarke Femitec D, sind wir in der Lage, annähernd 100 % der in der Schweiz auf den Strassen befindlichen Benzinfahrzeuge umzubauen. Ergänzend führen wir auch noch die Marken Stefanelli, Solaris und KME.

Unsere Anlagen erfüllen sämtliche Anforderungen, die vom ASTRA für den Gasumbau verlangt werden. Alle Anlagen sind nach der UN ECE R115 Reglemetation zertifiziert. Zudem sind wir Inhaber der DTC Konformität nach UN ECE R115 für Femitec Anlagen in der Schweiz.

Autogas-Suisse ist der einzige Anbieter eines Autogas Shop in der Schweiz, der mit über 600 Artikeln ein riesiges Angebot bereit stellt.

Mit 48 Autogas-Suisse zertifizierten Umrüstpartner in der ganzen Schweiz können wir ein Flächendeckendes Händlernetz anbieten.


Autogas-Suisse verkauft Demo Electro Roller

clicken Sie auf das Bild

Details finden Sie auch in unserem Shop

http://www.autogas-suisse.com/shop/product_info.php?info=p892_evt-168-retro.html


EVT168



Garantie auf Autogas Anlagen

Leider versuchen in letzter Zeit diverse Trittbrettfahrer, zu behaupten, dass sie Importeur von Anlagen Herstellern seien. 

In Tat und Wahrheit importieren diese Firmen billigst Anlagen aus Polen oder Deutschland, die in der Schweiz nicht legal zugelassen werden können. 

Solche Anlagen weisen in der Regel keine oder nicht die richtigen Papiere auf. Es wird versucht, mit Deutschen Abgasgutachten die Seriosität solcher Anlagen zu untermauern.

Kunden, die eine solche Anlage eingebaut haben, erhalten durch die Autogas-Suisse zwar Hilfe, jedoch keine Garantie Leistungen

Bei Anlagen, die nicht der UN ECE Richtlinie entsprechen, kann es passieren, dass der Kunde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verliert, ausser er lässt die Anlage ausbauen.

Abänderungen sind innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt zu melden und das Fahrzeug muss mit der Änderung gezeigt und nötigenfalls eingetragen werden.

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